Der richitge Zeitraum für Baumfällarbeiten
Berlin genießt den Ruf als eine der grünsten Metropolen Europas. Zwischen großen Wohnsiedlungen und urbanen Einkaufsmeilen sind es die Bäume, welche nicht nur die Lebensqualität verbessern, sondern auch das einzigartige Stadtbild prägen. Trotzdem kann es dazu kommen, dass ein Baum gefällt werden muss. Die Gründe dafür sind so vielfältig wie die hiesigen Baumarten selbst. Den richtigen Zeitraum für eine Baumfällung in Berlin zu finden, ist eine Frage, die sich vielen Baumbesitzern stellt. Hierbei gilt es einige wichtige Verordnungen zu beachten, um eine ordnungsgemäße Fällung sicherzustellen.
Wann man Bäume in Berlin fällen darf
Während sich die Bestimmungen in Brandenburg von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, sind die Vorschriftenund damit auch der Zeitraum für die Baumfällung in ganzen Berlin einheitlich geregelt. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO). Beide Gesetze verfolgen das übergeordnete Ziel, natürliche Lebensräume bestmöglich zu schützen und für die Zukunft zu erhalten. Vielen Baumbesitzern dürfte die im Bundesnaturschutzgesetz verankerte Schonzeit zwischen dem 1. März und 30. September bereits bekannt sein. Diese besagt:
„Es ist verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“
Quelle: BNatSchG, Paragraf 39, Absatz 5, Satz 2
Diese 7-monatige Sperrzeit dient dazu, nistende Vögel und andere Tierarten im Frühjahr und Sommer zu schützen. Der grundsätzlich erlaubte Zeitraum für eine Baumfällung in Berlin liegt dementsprechend zwischen dem 1. Oktober und dem 28. / 29. Februar. Sollte in diesem Zeitraum ein bezogenes, artenschutzrechtlich relevantes Habitat im zu fällenden Baum festgestellt werden, sind gegebenenfalls zusätzliche Genehmigungen mit entsprechenden Auflagen notwendig.
In besonderen Ausnahmefällen ist es auch möglich – trotz der einschlägigen Naturschutz- und Artenschutzvorschriften – für den Zeitraum zwischen Anfang März und Ende September, in dem Baumfällungen in Berlin eigentlich verboten sind, eine Fällgenehmigung zu erhalten. Dafür muss es jedoch einen triftigen Grund geben – beispielsweise, wenn von dem Baum eine akute Gefahr ausgeht und eine Bedrohung für Leib und Leben besteht.
Baumart muss auch berücksichtigt werden
Die vorschriftsmäßige Baumfällung in Berlin hängt nicht nur vom Zeitraum, sondern auch von der Baumart ab. Wie eingehend erwähnt, spielt neben dem Bundesnaturschutzgesetz auch die Berliner Baumschutzverordnung eine entscheidende Rolle. Sie gibt Auskunft darüber, ob ein Baum gefällt werden darf und welche Bäume schützenswert sind. Folgende Baumarten sind geschützt, wenn sie einen Stammumfang von mindestens 80 cm in einer Höhe von 130 cm aufweisen:
- alle Laubbäume
- die Nadelgehölzart Waldkiefer
- die Obstbaumarten Walnuss und Türkischer Baumhasel
Falls es sich um einen mehrstämmigen Baum handelt, reicht bereits ein Mindestumfang von 50 cm bei einem Stamm aus. Liegt der Kronenansatz unter einer Höhe von 130 cm, wird der Stammumfang direkt unter der Krone gemessen. Weiterhin sind alle Bäume geschützt, wenn sie Ersatzpflanzungen, Naturdenkmäler oder Bestandteil eines solchen sind. Möchte man einen geschützten Baum fällen, so ist vorab ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zu stellen. Dieser kann online eingereicht werden und ist unbedingt notwendig, um etwaige Bußgelder zu vermeiden.
Wichtiger Hinweis: Bei der Fällung eines geschützten Baumes ist der Antragsteller zum ökologischen Ausgleich verpflichtet. Dabei kann es sich um eine Ersatzpflanzung oder die Entrichtung einer Ausgleichsabgabe handeln. Wenn die Baumfällung auf natürliche Ursachen zurückzuführen ist, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, ist wiederum kein Ausgleich notwendig.
Wir helfen bei der Baumfällung weiter
Sie haben weitere Fragen zum Zeitraum für Baumfällungen in Berlin, brauchen Unterstützung bei der Antragstellung oder möchten einen Baum fällen lassen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem qualifizierten Team auf. Als erfahrener Baumpflegedienst stehen wir Ihnen bei sämtlichen Anliegen rund um Ihren Baumbestand mit Fachwissen, Sorgfalt und Qualität zur Seite.