Baumfällung
im Raum Berlin und Brandenburg
im Raum Berlin und Brandenburg
Sie möchten einen Baum fällen in Berlin oder Brandenburg? Dann sind Sie bei der Baumpflege Kasper genau richtig! Unser hochqualifiziertes Team hat das nötige Know-how, um Bäume selbst unter schwierigsten Umständen zu fällen. Unsere Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass wir immer das beste Ergebnis für unsere Kunden erreichen. Dafür stehen wir als Familienunternehmen mit jahrelanger Erfahrung tagtäglich ein.
Vor jeder Fällung beraten wir unsere Kunden individuell und holen notwendige Genehmigungen ein, sofern sie notwendig sind. Um für jedes Anliegen stets eine passende Antwort parat zu haben, können wir auf eine umfangreiche Auswahl an Werkzeugen, Ausrüstungen und Techniken zurückgreifen. Eine durchdachte Planung und saubere Vorgehensweise sind bei der Baumfällung für uns selbstverständlich. Sei es ein Nadelbaum wie eine Tanne, Kiefer oder Fichte, ein Laubbaum wie ein Ahorn oder eine Birke: Wir führen alle Arbeitsschritte aus einer Hand durch, einschließlich fachgerechter Entsorgung nach Kundenwunsch.
Beim Fällen von Bäumen in Berlin und Brandenburg setzen wir unter anderem die Seilklettertechnik ein. Diese eignet sich insbesondere für Einsätze im engsten Raum in der Baumkrone, die für Maschinen nicht zu erreichen ist. Unsere SKT-ausgebildeten Kletterer arbeiten sicher und zuverlässig. Die Baumpflege Kasper GmbH bietet selbstverständlich auch Services mit Hebebühnen und Kränen an. Damit jeder Garten auch nach getaner Arbeit makellos erstrahlt und nichts zu Schaden kommt, steht unseren Baumfällern das kompetente Bodenpersonal zur Seite. Sämtliche Arbeiten finden unter der Einhaltung der Baumschutzverordnung statt.
Baumfällung von Fachmann! Ob Walnussbaum, Fichte, Birke oder andere Baumarten – wir fällen Ihren Baum in Berlin und Brandenburg. Gerne stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Fällarbeiten sind mit bestimmten Auflagen verbunden. Das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt, Bäume im Zeitraum ab dem 01. Oktober bis zum 28. Februar zu fällen. Außerhalb dieser Monate besteht eine Schutzzeit, in der sich Ausnahmen nur aus triftigen Gründen wie der Verkehrssicherheit ergeben. Zudem sind die kommunalen Baumschutzverordnungen in Berlin und Brandenburg sowie der Artenschutz ganzjährig zu beachten. Als Betrieb für Baumarbeiten unterstützen wir Sie gerne bei der sicheren Baumfällung und Antragsstellung, sofern eine behördliche Genehmigung notwendig ist.
Bei der Baumpflege Kasper können Sie sich auf einen zuverlässigen Rundum-Service beim Fällen Ihres Baumes in Berlin und Brandenburg verlassen. Gerne übernehmen wir auch die Antragstellung für Sie! Lassen Sie sich zum Fällen von Walnussbäumen, Birken, Nadelbäumen wie Fichten und weiteren Arten vertrauensvoll von unseren Experten beraten. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Eine Baumfällarbeit kann nicht nach Belieben durchgeführt werden. Die Baumschutzverordnung in Berlin und die Baumschutzverordnungen bzw. Baumschutzsatzungen der Landkreise, Städte und Gemeinden in Brandenburg stellen umfangreiche gesetzliche Richtlinien beim Fällen von Bäumen und anderen stark eingreifenden Maßnahmen. Aus diesem Grund ist es erforderlich zu wissen, welche Bäume geschützt sind und wie man eine Baumfällung beantragen kann.
Eigentümer geschützter Bäume, die sich auf einem privaten Grundstück befinden, sind zum Erhalt, der Pflege und den damit verbundenen Baumarbeiten verpflichtet. Oftmals muss vor der Baumarbeit oder Baumfällung ein Antrag bei der zuständigen Behörde (untere Naturschutzbehörde, Straßen- und Grünflächenamt oder sonstige Ordnungsbehörde) gestellt werden. Ob ein Baum geschützt ist, wird anhand der Baumart und dessen Stammumfang bestimmt.
In Berlin geschützte Bäume:
In Brandenburg sind die Regelungen des Baumschutzes komplexer, da keine bundeslandübergreifende Regulierung gilt. Die brandenburgischen Kreise, Städte und Gemeinden können sich in ihren Regelungen unterscheiden. Die Broschüre des BUND Landesverbandes Brandenburg e.V. (PDF) gewährt hierzu einen guten Überblick.
Der Antrag, der dem zuständigen Umwelt- und Naturschutzamt zugeht, muss bestimmte Antragsangaben beinhalten. Im Antrag werden unter anderem folgende Daten zum Baum angegeben:
Um nach Baumfällarbeiten den Erhalt des Baumbestandes zu schützen, kann eine entsprechende Ersatzpflanzung oder Ausgleichsabgabe von der unteren Naturschutzbehörde beauflagt werden. Des Weiteren muss in dem Antrag begründet werden, weswegen man diesen Antrag stellt und einen Lageplan bzw. eine Standortskizze des geschützten Baumbestandes beifügen. Zusätzlich kann man dem Anfrageschreiben ein Gutachten oder eine Einschätzung einer Fachfirma beilegen. Eine Genehmigung wird im Regelfall nach einer Vor-Ort-Besichtigung erteilt, wenn die Begründung für eine Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung vorliegt.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, übernehmen wir gerne die Einholung der Genehmigung. Dazu kümmern wir uns um alle vorbereitenden Schritte, die Antragstellung sowie die Kommunikation mit den Behörden.
Möchte man einen geschützten Baum fällen lassen, muss in Berlin und Brandenburg ein ökologischer Ausgleich durch die Antragsteller geleistet werden. Dabei handelt es sich entweder um eine finanzielle Ausgleichsabgabe oder eine Ersatzpflanzung. Der ökologische Ausgleich ist dann verpflichtend, wenn er für die Antragsteller zumutbar ist. Unzumutbarkeit liegt wiederum dann vor, wenn die Umstände der Baumfällung nicht auf die Baumbesitzer zurückzuführen sind, sondern auf natürliche Ursachen. Als ganzheitlicher Dienstleister unterstützen wir unsere Kunden auch in diesem Bereich. Wir beraten Sie rund um die rechtlichen Vorgaben und setzen Ersatzpflanzungen standort- und fachgerecht um. Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Baumpflanzung zur Seite.
Für Terminvereinbarungen, Informationen zu unseren Preisen oder Fragen zu Leistungen rund um das Fällen von Bäumen in Berlin und Umgebung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter 030 33 77 69 66 oder verwenden Sie das nachstehende Kontaktformular, um sich mit uns per Е-Mail in Verbindung zu setzen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.