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Baumgutachten
im Raum Berlin und Brandenburg
Baumgutachten dienen der Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen. Hierbei wird der Fokus vor allem auf die Standsicherheit und Bruchsicherheit der Bäume gelegt. Eine klare Definition, was ein Baumgutachten ist, gibt es dabei nicht. Gleichwohl gibt es einheitliche Regelwerke nach denen Baumgutachten oder auch Baumkontrollen durchgeführt werden sollen. Diese werden in erster Linie von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL) allgemeingültig auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Technik ausgearbeitet und finden in ihrer jeweils jüngsten Fassung Anwendung.
Damit wir auch Ihr Anliegen ziel- und fachgerecht umsetzen können, bieten wir ein breites Spektrum an Leistungen:
- Regelkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie
- Eingehende Baumuntersuchung nach FLL-Untersuchungsrichtlinie
- Bohrwiderstandsmessung, Schalltomographie & Zugversuch
- Umweltbaubegleitung (UBB) & Baumschutzfachliche Baubegleitung
- Bauverträglichkeitsgutachten & Wurzelsuchschachtung
- Baumwertermittlung / Gehölzwertermittlung nach Methode Koch
- Umsetzung von Maßnahmen in der Baumpflege & Baumfällung
Sie wünschen weitere Auskünfte zu unseren Leistungen und Preisen rund um die Erstellung von Baumgutachten in Berlin? Nutzen Sie gerne das untenstehende Kontaktformular oder rufen Sie uns direkt unter 030 33 77 69 66 an, um Ihr Anliegen unverbindlich zu schildern.
Baumgutachten oder Baumkontrollen werden mit unterschiedlichem Aufwand betrieben und erfordern in Ihrer Ausfertigung unterschiedliche Qualifizierungsgrade. Die Unterschiede bzw. Reihenfolgen des gutachterlichen Handlungsoptionen zeigen wir hier einmal auf:
Regelkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie (2020)
Die Baumregelkontrolle nach FLL-Baumkontrollrichtlinie ist eine Begutachtung des jeweiligen Baumes in Form einer fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Sie stellt die Grundlage aller Baumgutachten dar. Hier werden nach FLL-Baumkontrollrichtlinie Versicherungs- und Gerichtsfest die Baumgrunddaten, wie z.B. Baumhöhe, Kronenbreite, Stammumfang etc. und alle augenscheinlichen Merkmale, die eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit erkennen lassen, schriftlich dokumentiert und in einem Baumkontrollblatt festgehalten. Das geschulte Auge (mind. FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur) kann so die ersten Hinweise auf verdeckte Defekte im Baum finden. Hierbei finden einfache Untersuchungswerkzeuge, wie zum Beispiel der Schonhammer, der Sondierstab oder das Fernglas Anwendung.
Das Ergebnis dieses „kleinen“ Baumgutachtens ist im Regelfall bereits eine klare Maßnahmenempfehlung nach ZTV-Baumpflege. Auf Grundlage dieser kann eine Fachbetrieb für Baumpflege – wie z.B. die Baumpflege Kasper GmbH – die geeigneten baumpflegerischen Maßnahmen ausführen.
Jedoch kann es sein, dass die fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus, nicht zu abschließenden Bewertung der Verkehrssicherheit des begutachteten Baumes ausreicht
Eingehende Baumuntersuchungen nach FLL-Untersuchungsrichtlinie (2013)
Oftmals können bestimmte Bereiche des Baumes, vor Allem in der Höhe und natürlich auch in der Tiefe des Holzkörpers nicht ohne weiteres durch die fachlich qualifizierte Inaugenscheinnahme vom Boden aus bezüglich ihrer Verkehrssicherheit beurteilt werden. Wenn der/die FLL-Zertifizierte Baumkontrolleur/in in solchen Fällen an der Verkehrssicherheit der Bäume zweifeln muss, holt er sich Rat bei höher qualifizierten Kollegen ein, indem er eine Eingehende Untersuchung verbunden mit der Angabe der zweifelhaften Schadbilder und der möglichst passenden Untersuchungsmethodik anrät.
Besteigen von Bäumen
Eine mögliche Vorgehensweise, um die Verkehrssicherheit von Bäumen vor allem im Bereich der Krone beurteilen zu können, ist das Beklettern des entsprechenden Baumes. Hierbei besteigt der Baumgutachter selbst mit Hilfe der Seilklettertechnik (SKT) oder der Zuhilfenahme einer Hubarbeitsbühne (HAB) den Baum, um z.B. Höhlen oder Ähnliches zu begutachten und ggf. zu vermessen. Hierbei werden bereits weitergehende Untersuchungsgeräte, wie zum Beispiel ein Endoskop oder auch eine Wärmebildkamera auch zur Untersuchung etwaiger Habitatstrukturen eingesetzt.
Technische Untersuchungsverfahren
Bohrwiderstandsmessung
Bei einzelnen Schadsymptomen an Bäumen kann eine Ermittlung der Restwandstärke der Stammrolle notwendig werden. Dies kann durch den Einsatz der SKT oder einer HAB in allen Baumhöhen stattfinden. Die Ermittlung der Restwandstärke lässt Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit eines Bruchversagens am Ort des Schadbildes zu. Bei der Bohrwiderstandsmessung wird hierzu eine 3mm starke Bohrnadel in den Holzkörper getrieben. Das Bohrwiderstandsmessgerät misst dabei die Bohrkraft und die Vorschubkraft, die der Motor für diese Arbeit aufbringen muss. Hieraus ergeben sich Messkurven, die unter der Annahme unterschiedlicher Holzdichten in gesundem und „krankem“ Holz Bereiche mit ausreichend Tragfähigkeit erkennen lassen. Die gemessene Restwandstärke wird ins Verhältnis zum Gesamtdurchmesser gesetzt. Hieraus ergibt sich zunächst ein prozentualer Anteil gesunden/tragfähigen Holzes im Bezug zu veränderten Holzstrukturen. Weiterhin werden Parameter wie die Baumhöhe, die Altersstruktur des Baumes, weitere Vorschädigungen und andere in die Bewertung der Bruchsicherheit einfließen, um schlussendlich ggf. eine Aussage über die Bruchsicherheit geben zu können. Um ein bewertbares Messergebnis zu bekommen ist eine Bohrung allein nicht ausreichend. Die Erfahrungen bisher zeigen, dass im Regelfall je Schadbild etwa vier Bohrungen notwendig werden.
Schalltomographie
Die Bohrwiderstandsmessung zeigt in ihren Messkurven jeweils „nur“ eine punktuelle Aufnahme der Situation im Holzkörper. Hierbei ist es möglich auch einmal an Fäuleherden vorbeizubohren. Um dies zum einen zu vermeiden und zum anderen vor allem in Baumgutachten bei Bäumen mit großen Stammumfängen die Bereiche mit den augenscheinlich geringsten Restwandstärken zu ermitteln in diese dann über die Bohrwiderstandsmessung zuverlässig zu verifizieren, kann man sich sehr gut der Schalltomographie bedienen. Auch hierbei ist die grundsätzliche Annahme, dass sich der Schall in den unterschiedlichen Holzstrukturen (zersetzt und intakt – vereinfacht) im Baum unterschiedlich schnell ausdehnt. Der Messaufbau umfasst hierbei eine Vielzahl an Messpunkten, die möglichst genau, entsprechend der tatsächlichen Stammgeometrie eingesetzt und eingemessen werden sollten. Aus den gemessenen Schallgeschwindigkeiten kann der Schalltomograph dann ein Tomogramm mit unterschiedlichen Farbwerten, entsprechend den unterschiedlichen Holzdichten abbilden. Die Abgrenzung von gesundem zu mutmaßlich defekten Holzstrukturen kann der Schalltomograph jedoch nicht so exakt abbilden wie das Bohrwiderstandsmessgerät. Daher sollte die Schalltomographie im Regelfall mit mindestens einer Bohrwiderstandsmessung verifiziert werden.
Zugversuch
Die Aussagekraft zur Standsicherheit ist über die vorgenannten Messtechniken nur bedingt vorhanden, da sich diese in erster Linie auf die Vermessung der oberirdischen Holzteile beschränken. Zwar kann das Bohrwiderstandsmessgerät sowohl in den Wurzelstock als auch in einzelne Wurzeln bohren, eine verlässliche und belastbare Aussage zur Standsicherheit ist damit jedoch nur bedingt möglich. Hier hat sich der Zugversuch über Jahre als aktuell verlässlichste messtechnische Untersuchungsmethode gezeigt. Hierbei wird ein Zugseil in einem vorher definierten Bereich des Baumes angebracht. Zwischen der Zugvorrichtung und dem Zugseil wird ein Zugkraftmessgerät eingebaut. Am Stamm werden weiterhin Messgeräte angebracht, die Daten wie die Stammneigung, Dehnung und Stauchung des Holzkörpers aufzeichnen. Über Vergleichstabellen mit gesammelten Daten, werden Windlastanalysen durchgeführt, die eine Bewertung der Standsicherheit des gutachtengegenständlichen Baumes zulassen.
Über die vorgenannten Untersuchungsmethoden hinaus sind einzelfallbezogene weitergehende Untersuchungen möglich.
Umweltbaubegleitung / ökologische Baubegleitung
Insbesondere im urbanen Umfeld sind unsere Bäume extremen Belastungen ausgesetzt. Erhöhte Abgasemission, starke Wärmestrahlung (als Reflektion) von Gebäuden Belastungen durch Unrat etc. auf den Baumscheiben sind hierbei die offenkundigen, für jeden sichtbaren Beeinträchtigung, die wir unsren Bäumen zumuten. Eine vielfach unterrepräsentierten Bereich der Bäume ist der ungleich wichtigere Wurzelraum von Bäumen. Dieser wird durch massiv versiegelte und verdichtete Untergründe in seiner natürlichen Entwicklungsmöglichkeit behindert. Der Wurzelraum erstreckt sich nach einschlägiger Lehrmeinung über den Bereich der Kronentraufe (Schattenriss der Krone) zzgl. 1,5 m im Radius (Ausnahmen bestehen bei säulenförmigen Bäumen). Dieser Bereich unter Bäumen ist nach den aktuell gültigen rechtlichen und normativen Vorgaben (DIN 18920, RAS-LP 4 und ZTV-Baumpflege) ist besonders zu schützen. Weder dürfen hier Baumaschinen fahren, noch Baumaterial, Bauaushub, etc. gelagert werden. Aufgrabungen in diesen empfindlichen Bereichen – z.B. für den Glasfaserausbau, oder die Instandhaltung von Wasserleitungen und anderen Versorgungsmedien- dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit möglichst schonenden Verfahren durchgeführt werden. Die ökologische Baubegleitung dient als Mediator zwischen den Naturschutzbehörden, dem Bauherren und den bauausführenden Unternehmen, in enger Absprache mit der örtlichen Bauüberwachung. Ein Spagat, der ein hohes Maß an Fachkompetenz und ein empathisches Fingerspitzengefühl für die Belange aller am Bauvorhaben beteiligten Gewerke erfordert.
Bauverträglichkeitsgutachten
Bei geplanten Bauvorhaben, die in Ihrer Ausdehnung voraussichtlich einen Baum oder Baumbestand beeinträchtigen, werden Bauverträglichkeitsgutachten erstellt, um die Gefährdung entsprechender Bäume zu ermitteln und ggf. geeignete Schutzmaßnahmen die dem langfristigen des Baumbestandes dienen sollen festzulegen. Hierbei muss häufig auch der Erhalt einzelner Bäume geprüft werden. Nicht selten gibt es in der Bauplanung unterschiedliche Möglichkeiten für den Erhalt des Baumbestandes bei der Umsetzung eines Bauvorhabens. Hierbei werden weitere ökologische als auch ökonomische Aspekte berücksichtigt, wie beispielsweise spätere Ersatzpflanzungen oder Ausgleichzahlungen für den Verlust. In einigen Fällen ist es notwendig die tatsächlich vorhandenen Wurzeln der Bäume näher zu bestimmen, dazu wird meistens eine Wurzelsuchschachtung ausgeführt. Bei großflächigen Bauvorhaben kann auch der Einsatz eines Geo- oder Bodenradars ohne Verletzung der Bodenstruktur eine sinnvolle und vor allem schonende Variante der Wurzelsuche sein. Sind Wurzeln zu kappen werden diese fachgerecht versorgt und in einigen Fällen ein Wurzelschutzvorhang zum Erhalt der Bäume eingearbeitet. Die Maßnahmen erfolgen immer in Absprache und Genehmigung mit der Unteren Naturschutzbehörde, da Eingriffe in den Wurzelbereich zu den genehmigungspflichtigen Maßnahmen unter anderem laut Baumschutzverordnung Berlin (BaumSchVO Berlin) gehören.
Die Dokumentation dieser Maßnahmen wird durch die ökologische Baubegleitung abgedeckt.
Baumwertermittlung
Bäume stellen für ihre jeweiligen Besitzer nicht nur einen Kulturellen oder ideologischen Wert dar. Bäume haben entsprechend ihrer spezifischen Funktion einen nicht zu unterschätzenden monetären Wertanteil am Grundstück. Eine solche Bewertung wir durch die anerkannte Methode nach Koch durchgeführt.
Wann muss ein Baumgutachten erstellt werden?
„Eigentum verpflichtet.“ Art.14 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
So gilt dies auch für einen einzelnen Baum oder einen gesamten Baumbestand auf dem Grundstück eines Eigentümers. Geregelt ist dies im Bezug auf Bäume im §823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (als Teilaspekt der allgemeinen Deliktshaftung) bzw. §839 BGB (im Rahmen der Amtshaftung) und darauf aufbauenden ständigen Rechtsprechung. Hierbei wird allgemein von der sogenannten Verkehrssicherungspflicht gegenüber Bäumen oder Baumbeständen eines Baumeigentümers gesprochen. Dies bezieht sich entsprechend des BGB nicht nur auf den privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht, sondern auch auf die hoheitlich (also durch die Verwaltungsstrukturen, z. B. Ordnungsämter von Städten, Kommunen, etc.) wahrzunehmende Verkehrssicherungspflicht. Der Zweck der Verkehrssicherungspflicht von Bäumen ist es, diese in einem Zustand zu versetzen und zu erhalten, sodass von ihnen keine Gefahren für Dritte ausgehen können. Diese Pflicht verkehrssichernde Maßnahmen auszuführen, obliegt dem Baumeigentümer. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht von Bäumen ist eine regelmäßige Kontrolle oder auch die regelmäßige Anfertigung von Baumgutachten bezüglich dieser Bäume Grundlage für den Erhalt der Verkehrssicherheit. Beispielsweise führt eine prophylaktisch durchgeführte Einkürzung eines Baumes ohne fachlich indizierte Begründung sogar möglicherweise zur Reduzierung oder zum Verlust der Verkehrssicherheit (dies stellt keine rechtliche Beratung dar).
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